Ankündigung Ersatzvornahme 6.6.26

  • Entscheid: Ankündigung der Ersatzvornahme (Zwangsabbruch) ab 7. Juni 2026

Inhalt:

  • 13 widerrechtliche Bauten/Anlagen auf Nr. 663 & 664 müssen vollständig entfernt werden

  • Rückbau auf ursprünglichen Zustand («grüne Wiese»)

  • Freiwillige Entfernung noch möglich bis 6. Juni 2026

  • Danach Abbruch durch Behörde auf Kosten der Bauherrschaft

Kosten: ca. 75'000 CHF (663: 35'000 / 664: 40'000 CHF) Rechtsgrundlage: Art. 94 BauG (rechtskräftige Verfügungen 2024/2025)

Baueinstellungsverfügung

24.11.26

  • Verstoss: Errichtung von 4 Containern + 1 Fahrnisbaute ohne Baubewilligung sowie Geländeveränderungen

  • Verfügung:

    • Sofortige Einstellung aller Bauarbeiten und Nutzung der Bauten

    • Vollständige Entfernung der 4 Container und 1 Baute + Wiederherstellung des ursprünglichen Geländezustands

  • Fristen:

    • Entfernung innerhalb 3 Monaten nach Rechtskraft

    • Alternativ: Nachträgliches Baugesuch innerhalb 6 Wochen möglich

  • Folgen bei Nichtbefolgung: Ersatzvornahme auf Kosten der Bauherrin, Strafanzeige, Busse bis CHF 100.000

  • Gebühr: CHF 500.– Entscheidungsgebühr

Zurückweisung 2

18.05.26

  • Entscheid: Baugesuche vom 23.01.2026 («Gelobtes Land») und 17.04.2026 («Gelobtes Land 2») zurückgewiesen

Gründe:

  • Nachträgliche Baugesuche gem. Art. 94 Abs. 2 BauG ausgeschlossen, da rechtskräftige Wiederherstellungsverfügungen vom 06.11.2024 und 24.11.2025 bereits vorliegen

  • Wiederherstellungsverfahren abgeschlossen → keine Neubeurteilung möglich (auch nicht in Teilprojekten oder unter neuem Namen)

  • Verbot der Umgehung durch wiederholte Gesuche («ne bis in idem»)

Frist & Folgen:

  • Freiwillige Entfernung aller illegalen Bauten bis 6. Juni 2026

  • Danach Ersatzvornahme (Abbruch) auf Kosten der Bauherrschaft

  • Vollständige Rückbau auf «grüne Wiese» erforderlich

Zurückweisung 1

18.03.26

  • Entscheid: Nachträgliches Baugesuch («Gelobtes Land») unzulässig und zurückgewiesen.

Hauptgrund für Zurückweisung:

  • Das Baugesuch wurde nach Erlass der rechtskräftigen Wiederherstellungsverfügungen (06.11.2024 und 24.11.2025) eingereicht.

  • Gemäß Art. 94 BauG ist ein nachträgliches Baugesuch nicht mehr möglich, sobald eine Endentscheidung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands rechtskräftig ergangen ist.

Zum Datum: Im Schreiben wird das Einreichedatum mit 23. Januar 2026 angegeben (nicht 19.1.).

Weitere Punkte:

  • Beschwerden gegen die ursprünglichen Verfügungen wurden wegen Nichtzahlung der Gebühr verworfen (19.02.2026).

  • Keine Möglichkeit mehr für nachträgliche Bewilligung.

Frist zur freiwilligen Entfernung bleibt 6. Juni 2026.

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