Ankündigung Ersatzvornahme 6.6.26
Entscheid: Ankündigung der Ersatzvornahme (Zwangsabbruch) ab 7. Juni 2026
Inhalt:
13 widerrechtliche Bauten/Anlagen auf Nr. 663 & 664 müssen vollständig entfernt werden
Rückbau auf ursprünglichen Zustand («grüne Wiese»)
Freiwillige Entfernung noch möglich bis 6. Juni 2026
Danach Abbruch durch Behörde auf Kosten der Bauherrschaft
Kosten: ca. 75'000 CHF (663: 35'000 / 664: 40'000 CHF) Rechtsgrundlage: Art. 94 BauG (rechtskräftige Verfügungen 2024/2025)


Baueinstellungsverfügung
24.11.26
Verstoss: Errichtung von 4 Containern + 1 Fahrnisbaute ohne Baubewilligung sowie Geländeveränderungen
Verfügung:
Sofortige Einstellung aller Bauarbeiten und Nutzung der Bauten
Vollständige Entfernung der 4 Container und 1 Baute + Wiederherstellung des ursprünglichen Geländezustands
Fristen:
Entfernung innerhalb 3 Monaten nach Rechtskraft
Alternativ: Nachträgliches Baugesuch innerhalb 6 Wochen möglich
Folgen bei Nichtbefolgung: Ersatzvornahme auf Kosten der Bauherrin, Strafanzeige, Busse bis CHF 100.000
Gebühr: CHF 500.– Entscheidungsgebühr


Zurückweisung 2
18.05.26
Entscheid: Baugesuche vom 23.01.2026 («Gelobtes Land») und 17.04.2026 («Gelobtes Land 2») zurückgewiesen
Gründe:
Nachträgliche Baugesuche gem. Art. 94 Abs. 2 BauG ausgeschlossen, da rechtskräftige Wiederherstellungsverfügungen vom 06.11.2024 und 24.11.2025 bereits vorliegen
Wiederherstellungsverfahren abgeschlossen → keine Neubeurteilung möglich (auch nicht in Teilprojekten oder unter neuem Namen)
Verbot der Umgehung durch wiederholte Gesuche («ne bis in idem»)
Frist & Folgen:
Freiwillige Entfernung aller illegalen Bauten bis 6. Juni 2026
Danach Ersatzvornahme (Abbruch) auf Kosten der Bauherrschaft
Vollständige Rückbau auf «grüne Wiese» erforderlich


Zurückweisung 1
18.03.26
Entscheid: Nachträgliches Baugesuch («Gelobtes Land») unzulässig und zurückgewiesen.
Hauptgrund für Zurückweisung:
Das Baugesuch wurde nach Erlass der rechtskräftigen Wiederherstellungsverfügungen (06.11.2024 und 24.11.2025) eingereicht.
Gemäß Art. 94 BauG ist ein nachträgliches Baugesuch nicht mehr möglich, sobald eine Endentscheidung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands rechtskräftig ergangen ist.
Zum Datum: Im Schreiben wird das Einreichedatum mit 23. Januar 2026 angegeben (nicht 19.1.).
Weitere Punkte:
Beschwerden gegen die ursprünglichen Verfügungen wurden wegen Nichtzahlung der Gebühr verworfen (19.02.2026).
Keine Möglichkeit mehr für nachträgliche Bewilligung.
Frist zur freiwilligen Entfernung bleibt 6. Juni 2026.


